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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ADCRUIT e.U. Schmiedtorgasse 3, 6060 Hall in Tirol, Österreich E-Mail: office@adcruit.at Stand: März 2026
Fassung für Geschäftskunden (B2B). Ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Angebote, Verträge und Leistungen zwischen ADCRUIT e.U., Schmiedtorgasse 3, 6060 Hall in Tirol, Österreich (im Folgenden „Agentur“, „Auftragnehmer“ oder „ADCRUIT“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“). (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB bzw. § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (sohin B2B). Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG werden von ADCRUIT nicht erbracht; entsprechende Beauftragungen werden ausdrücklich nicht angenommen. Der Auftraggeber sichert mit Auftragserteilung ausdrücklich zu, als Unternehmer zu handeln. (3) Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ADCRUIT diesen nicht ausdrücklich widerspricht. (4) Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ADCRUIT. Als Schriftform im Sinne dieser AGB gilt auch die Kommunikation per E-Mail. (5) Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und individuellen schriftlichen Vereinbarungen gehen die individuellen schriftlichen Vereinbarungen vor.
§ 2 Vertragsabschluss, Angebote
(1) Angebote von ADCRUIT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler bleiben vorbehalten. (2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von ADCRUIT, durch Gegenzeichnung eines von ADCRUIT übermittelten Angebots durch den Kunden oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch ADCRUIT zustande. (3) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB. Nachträgliche Änderungs-, Erweiterungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können eine Anpassung von Honorar und Leistungsfristen nach sich ziehen. (4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusagen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) ADCRUIT erbringt insbesondere folgende Leistungen, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag ergibt: Neukundengewinnung / Lead-Generierung, einschließlich strategischer Konzeption, Aufsetzen und Optimierung von Werbekampagnen sowie Performance-Marketing; Recruiting und Bewerbergewinnung (Social Recruiting, Active Sourcing, Konzeption und Durchführung von Recruiting-Kampagnen, Gestaltung von Stellenanzeigen, Aufbau von Bewerberfunnels); Social Media Marketing, Community Management, Erstellung und Produktion von organischem und bezahltem Content sowie Schaltung und laufende Betreuung von Werbeanzeigen (Paid Ads) auf Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), TikTok, LinkedIn, YouTube, Google etc.; Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Landingpages, Funnels, Formularen und vergleichbaren Instrumenten, die für Werbe-, Lead- oder Recruiting-Kampagnen benötigt werden; Beratungs-, Strategie- und Workshop-Leistungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Bereichen. (2) Der genaue Leistungsumfang, die Zielsetzung sowie allfällige KPI und Meilensteine ergeben sich aus dem Einzelauftrag bzw. der Auftragsbestätigung. Enthält der Einzelauftrag keine davon abweichenden Regelungen, schuldet ADCRUIT die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 1151 ABGB), jedoch keinen bestimmten Erfolg. (3) ADCRUIT ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise durch zuverlässige Dritte (Subunternehmer, Dienstleister, Plattformbetreiber) erbringen zu lassen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt. (4) ADCRUIT ist berechtigt, die Art und Weise der Leistungserbringung (eingesetzte Tools, Plattformen, Konzepte, Methoden) im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks nach freiem fachlichen Ermessen zu bestimmen, soweit im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Keine Erfolgsgarantie, Abhängigkeit von Drittplattformen
(1) ADCRUIT schuldet die sorgfältige, fachgerechte Durchführung der beauftragten Leistungen nach dem Stand von Technik und Praxis; die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges – insbesondere einer bestimmten Anzahl an Leads, Bewerbungen, Buchungen, Conversions, Reichweiten, Klicks, Impressions oder Umsätzen – wird nicht zugesichert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (2) Aussagen zu erwarteten Ergebnissen, Prognosen oder Beispielen aus Referenzprojekten sind unverbindlich. Ergebnisse in Online-Marketing, Lead-Generierung und Recruiting hängen wesentlich von vom Kunden beeinflussbaren Faktoren ab (z.B. Marktumfeld, Arbeitgebermarke, Gehaltsniveau, Erreichbarkeit, Produkt- oder Serviceangebot, Preisgestaltung, internes Bewerbermanagement, Vertriebsprozesse). (3) Die Leistungen von ADCRUIT werden regelmäßig unter Nutzung von Drittplattformen (z.B. Meta, TikTok, LinkedIn, Google, YouTube, Stellenbörsen, E-Mail-, Tracking- und Analyse-Tools) erbracht. ADCRUIT übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionstüchtigkeit, Algorithmen, Werberichtlinien, Kontosperrungen, Preisänderungen oder sonstige Entscheidungen dieser Drittanbieter. Werden Werbekonten, Pages, Gruppen oder Kampagnen durch Drittanbieter (teil-)gesperrt oder eingeschränkt, berührt dies die Vergütungsansprüche von ADCRUIT nicht. (4) Richtlinien- und Funktionsänderungen durch Drittanbieter, die zusätzlichen Aufwand bei ADCRUIT verursachen, berechtigen ADCRUIT zu einer angemessenen Anpassung von Honorar und Leistungsumfang nach vorheriger Ankündigung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, ADCRUIT in angemessenem Umfang zu unterstützen und alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in einer vereinbarten oder geeigneten Form bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere: Unternehmens-, Produkt- und Leistungsinformationen sowie Informationen über Zielgruppen, USPs, Preisgestaltung und Marktumfeld; Logos, Bilder, Videos, Texte, Corporate-Design-Vorgaben, Marken- und sonstige Kennzeichen; Zugänge und Admin-Rechte zu erforderlichen Plattformen (z.B. Meta Business Manager, TikTok Business, LinkedIn Campaign Manager, Google Ads, Google Analytics, Stellenbörsen, Websites, CMS, CRM, E-Mail-/Hosting-Accounts); Ansprechpersonen mit ausreichender Entscheidungskompetenz für Abstimmung, Freigaben und laufendes Feedback; Bei Recruiting-Projekten: aussagekräftige Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile, Gehaltsbandbreiten, Benefits sowie eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Bewerbungen. (2) Verzögert, unterlässt oder verweigert der Kunde die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten, ist ADCRUIT berechtigt, vereinbarte Fristen und Termine angemessen zu verschieben und den daraus resultierenden Mehraufwand zusätzlich nach den üblichen Sätzen von ADCRUIT in Rechnung zu stellen. Bereits eingeplante Kapazitäten dürfen in Rechnung gestellt werden, soweit sie ADCRUIT nicht anderweitig nutzen kann. (3) Der Kunde garantiert, dass sämtliche an ADCRUIT übergebenen Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Musik, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde über die erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Einwilligungsrechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Jugendschutzrecht, verstoßen. Der Kunde hält ADCRUIT diesbezüglich gemäß § 13 schad- und klaglos. (4) Vom Kunden gelieferte Daten und Materialien werden von ADCRUIT nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft; eine solche Prüfung ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert beauftragt wurde.
§ 6 Fristen, Termine, Teilleistungen
(1) Genannte Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben. (2) Der Fristenlauf beginnt nicht, bevor alle vom Kunden zur Leistungserbringung beizustellenden Unterlagen, Freigaben, Zugänge und sonstigen Mitwirkungsleistungen vollständig vorliegen. (3) Teilleistungen sind zulässig und können gesondert verrechnet werden, sofern sie für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll sind.
§ 7 Honorar, Mediabudgets, Zahlungsbedingungen
(1) Für die Leistungen von ADCRUIT gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Honorare. Sofern keine Pauschalen oder Monatspauschalen vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung zum jeweils gültigen Stundensatz von ADCRUIT. (2) Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie allfälliger Barauslagen (z.B. Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Drittanbieter) und Fremdkosten. (3) Mediabudgets (z.B. Werbeausgaben bei Meta, TikTok, LinkedIn, Google, Jobbörsen) sind vom Kunden zusätzlich zum Honorar zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Mediabudgets direkt vom Kunden über das eigene Werbekonto bezahlt. Übernimmt ADCRUIT die Vorfinanzierung, kann ADCRUIT eine angemessene Vorauszahlung verlangen und Mediabudgets zuzüglich einer angemessenen Handlingpauschale weiterverrechnen. (4) Rechnungen von ADCRUIT sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen (z.B. Monatspauschalen) wird das Honorar zu Beginn des jeweiligen Leistungszeitraums in Rechnung gestellt. (5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet. Darüber hinaus ist ADCRUIT berechtigt, einen pauschalen Ersatz von Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,- gemäß § 458 UGB sowie allfällige tatsächlich angefallene, zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen. (6) Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, ist ADCRUIT nach vorheriger schriftlicher Mahnung berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen (insbesondere Kampagnen, Veröffentlichungen, Auslieferung von Leads oder Bewerbern) bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche gegenüber ADCRUIT erwachsen. Weitergehende Rechte, insbesondere auf Rücktritt, bleiben unberührt. (7) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder von ADCRUIT anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (8) Eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag. Ist keine ausdrückliche Regelung getroffen, gelten die nachstehenden Absätze. (2) Einmalprojekte (z.B. Erstellung einer Landingpage, einzelne Kampagne) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Bezahlung des Honorars. (3) Dauerleistungsverträge (z.B. laufende Kampagnenbetreuung, Social Media Management, laufendes Recruiting) werden auf unbestimmte Zeit oder auf die im Einzelauftrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein unbefristeter Dauerleistungsvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ADCRUIT insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen oder wesentlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder der Kunde Inhalte verlangt, die nach Einschätzung von ADCRUIT rechtswidrig, wettbewerbswidrig oder geeignet sind, den Ruf von ADCRUIT zu schädigen. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen und verbindlich bestellte Drittleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Sämtliche von ADCRUIT im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Arbeitsergebnisse, insbesondere Konzepte, Strategien, Texte, Claims, Gestaltungsentwürfe, Anzeigen, Kampagnenaufbau, Landingpages, Funnels, Grafiken, Bilder, Videos, Sourcecode sowie sonstige Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch dann, wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen. (2) Soweit und sobald das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt ist, räumt ADCRUIT dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Recht ein, die vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse für den im Einzelauftrag vorgesehenen Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen. (3) Eine über Abs. 2 hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Umarbeitung, Weiterveräußerung oder Nutzung für andere Zwecke (z.B. andere Marken, Gesellschaften, Projekte), bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls einer gesonderten Vergütung. (4) Die zugrunde liegenden Konzepte, Ideen, Methoden, Vorlagen, Quellcode-Bausteine, Tools und sonstiges Know-how von ADCRUIT bleiben ausschließliches Eigentum von ADCRUIT und dürfen vom Kunden weder selbst genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. (5) Änderungen, Bearbeitungen oder Umgestaltungen der gelieferten Arbeitsergebnisse – insbesondere von Texten, Anzeigen, Landingpages und Creatives – durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ADCRUIT zulässig. Wird ohne Zustimmung bearbeitet, haftet ADCRUIT nicht für hieraus resultierende Fehler, Mindererfolge oder Rechtsverletzungen. (6) ADCRUIT ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse nach Abschluss des Projekts zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere unter Nennung des Kunden mit Logo und kurzer Projektbeschreibung auf der eigenen Website, in Social-Media-Profilen, in Case Studies, Pitches und Präsentationen. Der Kunde kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 10 Bewerberdaten und Recruiting-spezifische Regelungen
(1) Bei Recruiting-Projekten erhebt und verarbeitet ADCRUIT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern. Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung im Rahmen seines Bewerbermanagements verantwortlich, insbesondere für die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern. (2) Soweit ADCRUIT für den Kunden personenbezogene Daten von Interessentinnen und Interessenten oder Bewerberinnen und Bewerbern verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil B dieser AGB) bzw. ein gesondert abgeschlossener AVV. (3) Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Bewerbungen zeitnah (idealerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden) zu bearbeiten. ADCRUIT haftet nicht für Bewerberverluste, die auf verspätete, ausbleibende oder unprofessionelle Reaktion des Kunden zurückzuführen sind. (4) Es besteht keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben von Bewerberinnen und Bewerbern. Die Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen sowie die Auswahl und Einstellungsentscheidung liegen ausschließlich beim Kunden. (5) Der Kunde verpflichtet sich, Bewerbungen ausschließlich für den ausgeschriebenen Zweck zu verwenden und die einschlägigen Bestimmungen des Gleichbehandlungsrechts einzuhalten.
§ 11 Lead- und Werbekampagnen-spezifische Regelungen
(1) Leads sind Kontaktdaten potenzieller Interessentinnen und Interessenten, die im Rahmen der Kampagne freiwillig und in datenschutzkonformer Weise übermittelt werden. ADCRUIT steht weder für die Richtigkeit der übermittelten Daten noch für eine tatsächliche Kaufabsicht oder Zahlungsfähigkeit der Leads ein. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten Leads ausschließlich für den beauftragten Zweck zu kontaktieren und die einschlägigen datenschutz-, telekommunikations- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einzuhalten (insbesondere DSGVO, TKG, UWG, E-Commerce-Gesetz). (3) Eine nicht erfolgte, verzögerte oder qualitativ unzureichende Nachbearbeitung von Leads durch den Kunden geht nicht zu Lasten von ADCRUIT. (4) Werden Kampagnen von Drittanbietern aufgrund von Richtlinienverstößen abgelehnt, pausiert oder eingestellt, und liegt der Grund im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. unzulässige Inhalte, Markenverstoß, fehlende Imprint-/Datenschutzangaben des Kunden), bleibt der Vergütungsanspruch von ADCRUIT in vollem Umfang bestehen.
§ 12 Social-Media-spezifische Regelungen
(1) Für Leistungen im Bereich Social Media Marketing gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Werberichtlinien der eingesetzten Plattformen. ADCRUIT weist den Kunden auf Richtlinienverstöße hin; die Entscheidung über die Umsetzung liegt beim Kunden, der auch die Verantwortung für plattform- und rechtskonforme Inhalte trägt. (2) Die Schaltung von Anzeigen erfolgt in den Werbekonten der Plattformen. Sofern Werbekonten vom Kunden gestellt werden, trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung der Plattformregeln, die rechtzeitige Zahlung der Werbeausgaben sowie die Bereitstellung zulässiger Zahlungsmittel. (3) Zugangsdaten und Berechtigungen werden nach Projektende auf Wunsch des Kunden an diesen übergeben bzw. die Berechtigungen von ADCRUIT entfernt.
§ 13 Gewährleistung
(1) ADCRUIT erbringt die vertraglichen Leistungen fach- und sachgerecht nach dem Stand der Technik und Praxis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. (2) Offenkundige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Leistungserbringung, verdeckte Mängel binnen 14 Tagen nach deren Entdeckung, jedenfalls aber innerhalb der gesetzlichen Fristen, schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt; § 377 UGB wird ausdrücklich vereinbart. (3) Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich zunächst auf Verbesserung oder Austausch innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder – bei Vorliegen eines nicht geringfügigen Mangels – Wandlung zu begehren. (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt im B2B-Verhältnis 6 Monate ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. (5) Für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Materialien, Informationen, Anweisungen oder auf Änderungen/Eingriffen durch den Kunden oder Dritte beruhen, besteht keine Gewährleistung.
§ 14 Haftung, Schad- und Klagloshaltung
(1) ADCRUIT haftet nur für Schäden, die von ADCRUIT oder von ihr beauftragten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – außer im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit – ausgeschlossen. (2) Die Haftung von ADCRUIT – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist pro Schadensfall und insgesamt auf das im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Netto-Auftragsvolumen, maximal jedoch auf EUR 25.000,- pro Schadensereignis, beschränkt. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt als Auftragsvolumen das in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis tatsächlich verrechnete Netto-Honorar. (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Datenverlust, entgangene Ersparnisse, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. (4) ADCRUIT haftet nicht für Schäden, die durch Drittanbieter (insbesondere Plattformen, Hostinganbieter, Zahlungsdienstleister, Telekommunikationsanbieter) oder höhere Gewalt (§ 15) verursacht werden. (5) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgesehen ist, innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis. (6) Der Kunde hält ADCRUIT und deren Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos, die Dritte gegenüber ADCRUIT aufgrund von vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten oder Weisungen, insbesondere wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten, erheben.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen, Energie- und Rohstoffmangel, Cyberangriffe, längerfristige Ausfälle der Kommunikations-, IT- oder Stromversorgung sowie Ausfälle relevanter Drittplattformen – entbinden ADCRUIT für die Dauer des Ereignisses und dessen Nachwirkungen von den vertraglichen Pflichten. Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt wegen Verzugs sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelauftrag schriftlich zu beenden; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu verwenden. (2) Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet fort. (3) ADCRUIT ist berechtigt, Unterauftragnehmer und sonstige an der Leistungserbringung beteiligte Dritte im erforderlichen Umfang auf diese Informationen zugreifen zu lassen, sofern diese zuvor vergleichbaren Geheimhaltungspflichten unterworfen wurden.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG). (2) Soweit ADCRUIT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Recruiting-, Lead- und Werbekampagnen), gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil B dieser AGB) oder ein individuell vereinbarter AVV. (3) Für eigene Verarbeitungen im Kundenverhältnis (z.B. Vertrags-, Rechnungs-, Korrespondenzdaten) gilt die Datenschutzinformation (Teil C dieser AGB).
§ 18 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer oder regelmäßig eingesetzten Subunternehmer von ADCRUIT abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise für sich tätig werden zu lassen. Im Fall eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts der betroffenen Person bzw., bei freien Dienstnehmern, in Höhe des in den letzten 12 Monaten vor dem Verstoß an diese Person gezahlten Nettohonorars. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von ADCRUIT in 6060 Hall in Tirol. (2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Verträgen entstehenden Streitigkeiten wird das für 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart. ADCRUIT ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. (3) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). (4) Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von ADCRUIT nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. (5) ADCRUIT ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens 6 Wochen) auch gegenüber bestehenden Dauerschuldverhältnissen zu ändern, sofern die Änderungen unter Wahrung der Interessen des Kunden zumutbar sind. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 4 Wochen schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. (6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines darauf basierenden Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt jene wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
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